Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 ANMELDUNG, VERTRAGSSCHLUSS
Die Anmeldung erfolgt im Regelfall über das „Anmeldeformular“. Wenn Teilnehmende einen Termin für eine Leistung buchen, bekommen sie vom Veranstalter eine E-Mail-Bestätigung und sind insoweit vorläufig angemeldet. Dabei wird die Rechnung unverzüglich als E-Mail-Anhang mitgesandt. Sobald die Rechnung für das Seminar bzw. das Leistungsangebot innerhalb einer Woche vollständig beglichen worden ist, ist der Vertrag wirksam zustande gekommen. Die Veranstaltenden empfehlen den Teilnehmenden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Gebühr zur Teilnahme ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Name: Rosalia Spoo
Bank: Volksbank Pfullendorf eG
IBAN: DE51 6909 1600 0000 2900 25
BLZ: 690 916 00
BIC: GENODE61PFD
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.
§2 LEISTUNG
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung im Bereich des Heilfastens und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus dem Inhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung. Anreise und Abreise sind nicht Bestandteil des Seminars und erfolgen auf eigene Kosten. Die Regelungen über den Pauschalreisevertrag nach dem § 651a ff. BGB gelten hier nicht. Leistungen, die von den Teilnehmenden während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen werden, ermöglichen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung. Einzelne Tagesprogrammänderungen (wie z.B. durch unvorhersehbare Unwetter) begründen keine Ersatzforderungen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin werden darauf hingewiesen, dass die Kosten der vereinbarten Leistung im Regelfall durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet werden. Ob eine private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertrag, und Tarif ab. Unabhängig hiervon ist die Differenz zu einer nur teilweise erstatteten Leistung durch die Versicherung vom Teilnehmen vollständig
an den Veranstalter zu bezahlen.
§3 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN / DIE KUNDIN, STORNOBEDINGUNGEN
Mit der vorläufigen Anmeldung ist der Teilnehmende bis auf Weiteres auf der Teilnehmerliste für die gewünschte Fastenwoche. Ein wirksamer Vertragsschluss erfolgt erst durch die vollständige Begleichung der Teilnehmergebühr. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Teilnehmende aber von der Fastenwoche zurücktreten, hat er das Recht, seinen Anspruch letztlich an eine dritte Person weiter zu übertragen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fastenseminar durch die dritte Person ist aber, dass die gesundheitliche Eignung des Teilnehmenden für das Fasten sichergestellt ist.
Sollte der Teilnehmer den Aufenthalt und die angebotenen Leistungen verspätet oder gar nicht antreten, fallen Stornogebühren nach folgender Maßgabe an:
– Austritt bis 28 Tage vor dem Ankunftstag und dem Beginn der Leistung: keine
Stornogebühren
– ab 28 bis 14 Tage vor dem Ankunftstag bzw. Beginn der Dienstleistung: 30 % des
vereinbarten Gesamtpreises
– ab dem 14. bis zum 8. Tag vor dem Ankunftstag: 50 % des vereinbarten
Gesamtpreises
– ab 8 Tage bis 24 Stunden vor dem Ankunftstag: 90 % des vereinbarten
Gesamtpreises
– bei Nichtanreise ohne schriftliche und von uns bestätigte Absage: 100 % des
vereinbarten Gesamtpreises
Die Stornierung des Aufenthalts muss in schriftlicher Form vor dem Anreisetag bzw. dem Beginn der Dienstleistung vorliegen und erst durch unsere Bestätigung wirksam.
§4 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER, AUßERORDENTLICHE
KÜNDIGUNG
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmer aus, so werden die Teilnehmenden spätestens eine Woche vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit), hat der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnehmenden erhalten in diesen Fällen den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.
Der Vertrag kann von Veranstalter und Teilnehmer bzw. Teilnehmerin jederzeit fristlos aus richtigem Grund gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung durch den Veranstalter kommt insbesondere in Betracht, wenn der Teilnehmende/die Teilnehmende ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die
Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN
Die Fastenseminare und das Fastenwandern dienen der Gesundheitsvorsorge und dem Heilfasten. Diese stehen unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme der Fastenseminare ist somit die gesundheitliche Eignung der Teilnehmenden für das Fasten, um mögliche Risikofaktoren auszuschließen bzw. die Teilnehmende individuell gut begleiten zu können. Diese Eignung wird in der Praxis von Dr. med. Michaela Spoo oder online von der ärztlichen Leitung vor dem Fastenseminar/ vor dem Fastenwandern geprüft. Teilnehmende erklären mit der Anmeldung, dass sie mit einer ärztlichen Eignung einverstanden sind. Diese wird privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzt*innen (GoÄ) abgerechnet. Kosten, welche von privaten Krankenkassen nicht übernommen werden, müssen als Eigenleistung erbracht werden. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GoÄ, die sie privat zahlen müssen (Selbstzahler).
Heilfasten ist insbesondere nicht geeignet für Personen mit:
– Schwere Unterernährung oder starkes Untergewicht (BMI < 18,5)
– Essstörungen (z. B. Anorexia nervosa, Bulimie)
– Schwere körperliche Erkrankungen wie Chronische oder akute
Leber- und Niereninsuffizienz, Schwere Herzerkrankungen (z. B.
Herzinsuffizienz, instabile Angina pectoris), Unkontrollierter Bluthochdruck,
Malignome, aktive Krebserkrankungen.
– Schwangerschaft und Stillzeit.
– Akute Infektionen oder fieberhafte Erkrankungen.
– Diabetes mellitus Typ 1
– Insulinabhängiger Diabetes mellitus Typ 2 – Heilfasten kann den Blutzuckerspiegel
stark beeinflussen. Es sollte nur stationär durchgeführt werden.
– Psychiatrische Erkrankungen: Schwere Depressionen, Psychosen oder
andere schwere psychische Erkrankungen, da Heilfasten den
psychischen Zustand destabilisieren könnte.
– Kinder und Jugendliche
– Medikamenteneinnahme, z. B. Psychopharmaka, Triptane, Cortison, Rheuma etc)
– Starke Bewegungseinschränkungen.
§6 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Teilnehmende/die Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung, dass er bzw. sie selbst die volle Verantwortung für ihr eigenes Handeln trägt, die ausreichenden gesundheitlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Heilfastens hat, und während der gesamten Veranstaltung ausreichend versichert ist. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Zudem wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
§7 VERSICHERUNG
Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für Seminar und Zimmer. Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Unsere AGBs gelten für Veranstaltungen im Inland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.